Mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht ermächtigt der Klient den Anwalt, ihn in einer bestimmt umschriebenen Angelegenheit zu vertreten und alle dazu erforderlichen Vorkehren in seinem Namen zu treffen. Er verpflichtet sich ferner zur Bezahlung des Honorars und der Auslagen des Fürsprechers nach Massgabe der Bestimmungen des Kantonalen Anwaltsgesetzes und der Parteikostenverordnung, wobei eine besondere Honorarvereinbarung vorbehalten bleibt. Der Vollmachtgeber verpflichtet sich ferner, dem Fürsprecher auf dessen Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu leisten und diesen nötigenfalls zu ergänzen.
Im Vollmachtsformular des Bernischen Anwaltsverbandes, das im Advokaturbüro Schmiedenplatz zur Verwendung gelangt, gibt der Fürsprecher seinerseits die Zusicherung ab, die Interessen seines Klienten nach Recht und Billigkeit zu wahren und das ihm Anvertraute gewissenhaft zu besorgen; gleichzeitig verpflichtet er sich zu Treue und Verschwiegenheit.


Druckbare Version