Die Rechtsordnung als Gesamtheit aller staatlichen Vorschriften gliedert sich in

Öffentliches Recht

Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem einzelnen Bürger und besteht durchwegs aus zwingenden Vorschriften.
Beispiele
Strafrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Steuerrecht, Bau- und Planungsrecht, Enteignungsrecht, Umweltschutzrecht, etc.

Privat- oder Zivilrecht

Es ordnet die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, in die sich der Staat nicht automatisch einmischt. Die Vorschriften haben teils zwingenden, teils ergänzenden (sog. dispositiven) Charakter und finden sich im Zivilgesetzbuch, im Obligationenrecht sowie in zahlreichen Spezialgesetzen.
Beispiele
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Auftragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Haftpflichtrecht, etc.


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