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Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem einzelnen Bürger und besteht durchwegs aus zwingenden Vorschriften. Beispiele Strafrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Steuerrecht, Bau- und Planungsrecht, Enteignungsrecht, Umweltschutzrecht, etc.
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Es ordnet die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, in die sich der Staat nicht automatisch einmischt. Die Vorschriften haben teils zwingenden, teils ergänzenden (sog. dispositiven) Charakter und finden sich im Zivilgesetzbuch, im Obligationenrecht sowie in zahlreichen Spezialgesetzen. Beispiele Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Auftragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Haftpflichtrecht, etc.
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